Strafrecht
Aufgrund meiner Spezialisierung verteidige ich vorwiegend in Bereichen mit ausländer- oder verwaltungsrechtlichem Bezug. Anfragen zu Verteidigungen in Kapitalstraftaten („Mord und Totschlag“) verweise ich an meine Ulmer Kollegen RA Filius, RA Nübling und RAin Seng-Roth.
Die von mir bearbeiteten Fälle betreffen in erster Linie den Verdacht einer illegalen Einreise, eines illegalen Aufenthalts, der Beihilfe hierzu und sonstiger Verstöße gegen das Aufenthaltsgesetz, beispielsweise die Behauptung einer "Scheinehe" oder des Einschleusens von Ausländern. Auch hier spielen europarechtliche und völkerrechtliche Normen eine nicht zu unterschätzende Rolle, die oftmals selbst dem Strafrichter nicht in ihrer vollen Bedeutung bekannt sind.
