Ausländerrecht
Vom erstmaligen Zugang zum Bundesgebiet bis zur drohenden Abschiebung ergeben sich für Ausländer in vielfältiger Weise Probleme, die erst durch eine nicht rücknehmbare Einbürgerung abschließend gelöst sind. Daher beschäftigen mich täglich Fragen zu folgenden Themen:
- Erteilung von Visa, insbesondere zum Nachzug von Ehegatten und Kindern
- Erteilung und Verlängerung von Aufenthaltserlaubnissen
- Aufenthaltsrechte aufgrund von Freizügigkeitsrechten
- Erreichen eines eigenständigen Aufenthalts, insbesondere für Ehegatten und Kinder sowie nach dem Assoziationsrecht (ARB 1/80)
- Verfestigung des Aufenthalts, insbesondere Erteilung einer Niederlassungserlaubnis und einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG
- Verhinderung von aufenthaltsbeendenden Maßnahmen, insbesondere Ausweisung und Abschiebung
- Befristung der Wirkungen von Ausweisung und Abschiebung
- sozialrechtliche Fragen mit Bezug auf den ausländerrechtlichen Status (beispielsweise zu Kindergeld, Elterngeld oder dem Zugang zur Erwerbstätigkeit)
Eine verbindliche Antwort zu solchen Fragen bedarf in aller Regel einer sorgfältigen Prüfung bereits aktenkundiger Tatsachen und einer genauen rechtlichen Würdigung unter Einbeziehung zwischenstaatlicher Vereinbarungen, insbesondere zur Ausgestaltung der Europäischen Union, der Assoziationsratsbeschlüsse zwischen der EU und der Türkei sowie binationaler oder sonstiger völkerrechtlicher Verträge. Ohne sich die Mühe zu machen, alle Umstände des Einzelfalles festzustellen, kann keine seriöse anwaltliche Beratung erfolgen. Dass diese Mühe vergütet werden muss, versteht sich von selbst. Dass sie in aller Regel aber auch ihren Preis wert ist, werden Sie am Ergebnis feststellen.
