Rechtsanwalt Thomas Oberhäuser
Zur Person
Thomas Oberhäuser, geboren am 31.03.1967 in Erlangen
Studium der Rechtswissenschaften in Tübingen
Referendariat am Landgericht Ulm
Rechtsanwalt seit 1997
Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der ARGE Ausländer- und Asylrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
Kommentator im Handkommentar Ausländerrecht (HK-AuslR), Hrsg. Hofmann/Hoffmann, NOMOS- Verlag, folgender Vorschriften:
- §§ 11, 28, 32 bis 36, 58, 59 AufenthG
- Assoziationsrecht EWG/Türkei sowie
- §§ 4, 5, 8, 9, 14, 17, 30, 35, 40c StAG und Einbürgerung Staatenloser
Mitgliedschaften
- Deutscher Anwaltverein (ARGE Ausländer- und Asylrecht)
- Anwältenotdienst Ulm
- amnesty international
- AK Asyl Baden-Württemberg
- Bündnis 90/Die Grünen
- Greenpeace
- B.U.N.D.
Tätigkeitsfelder
- Ausländerrecht
- Familiennachzug
- Einreise zur Arbeitsaufnahme
- Aufenthaltsgenehmigungsrecht
- Aufenthaltsbeendigung
- Ausweisung
- Asylrecht
vor allem betreffend die Länder
- Türkei
- Iran
- Irak
- Kamerun
- Staatsangehörigkeitsrecht
- Einbürgerung
- Rücknahme einer Einbürgerung
- Feststellung der Staatsangehörigkeit
- Strafrecht
schwerpunktmäßig mit ausländerrechtlichem Bezug, beispielsweise Verfahren wegen
- unerlaubter Einreise
- illegalem Aufenthalt
- Einschleusung
- "Scheinehe"
- Ausbildungsförderungsrecht / BAföG
- Leistungsansprüche
- Rückforderungsbescheide
